Hierauf wurde die verbleibende Mannschaft in einem Steiger- und einem Spritzenzug geteilt und wählte Herrn Stellmachermeister Walther und Herrn Gutsbesitzer Bernhardt zu seinem Zugführer. Als Chorführer wurde Herr Hennig ernannt. 1909 ist die Stärke der Wehr nach einem Beschluss auf 60 Kameraden erhöht worden. Die Feuertaufe hatte die noch junge Wehr schon im Juli 1908 bei einem Brand beim Bauern Dittrich (Clausnutzer Hugo) zu bestehen. Feuersignale waren: Ausrücken im Ort - mit 3 Glocken läuten, im Nachbarort - mit 1 Glocke läuten. Verantwortlich war der Glöckner. Ausgerüstet wurde die Wehr mit einer Handdruckspritze, Uniformen und anderen Ausrüstungsgegenständen.
Das Feuerlöschwesen in unserem Ort begann schon weit vor der Gründung der freiwilligen Feuerwehr. Die Dorfobrigkeit hatte darüber zu wahren, dass im Dorf keine Feuersbrunst entstand. Bereits im Jahre 1521 gab es diesbezüglich Regelungen oder "Brandverhütungsmaßnahmen". So hatte der vorbeugende Brandschutz bereits einen hohen Stellenwert. In Unterlagen der Kirchgemeinde Naundorf von 1745 wurde Folgendes niedergeschrieben. "Die am 29. Juni dieses Jahres durch eine, in dem benachbarten Bauern-Guthe durch ungelöschten Kalk in der Mittags-Stunde unvermutet entstandene Feuersbrunst, völlig in die Asche gelegten Pfarr-Gebäude zu Naundorf". Nach dem Kirchenbrand und dem Wiederaufbau 1783, beschloss die Kirchenobrigkeit 1793 "Eine große Feuerspritze", für die Gemeinde Naundorf anzuschaffen. 1794 stand die Spritze zur Abholung in Dresden bereit. Die Kosten der großen Spritze und eines Feuerwehrhäusels betrugen 200 Reichstaler. Durch diese Anschaffung war für die Gemeinde Naundorf schon frühzeitig etwas für die Brandbekämpfung getan. Durch die gestiegene Einwohnerzahl und die neu gebauten Häuser wurde erstmals eine "Pflichtfeuerwehr" unterhalten. Am 26.02.1880 wurde vom Gemeindevorsteher Carl Gotthelf Heber und den Gemeindeältesten Carl Heinrich Steyer und August Friedrich Clausnitzer das örtliche Gesetz: "Feuerlösch- und Brandschutzwesen der Gemeinde Naundorf" erlassen, welches am 19.03.1880 in Kraft trat. Es beinhaltet 35 Paragrafen. Schriftliche Aufzeichnungen über das Feuerlöschwesen in unserem Ort sind nur wenige vorhanden. Die Feuerbekämpfung war Aufgabe der politischen Gemeinde. Vom Gemeindevorstand wurden Feuergeschworene gewählt. Alarmiert wurde durch Feuerschreyen, später gab es im Ort Feuerzeichen. Auf Grund sich häufender Brände um 1900 wurde im Naundorfer Gemeindeausschuss der Beschluss gefasst, eine freiwillige Feuerwehr zu gründen. Ein weiterer Grund war, dass es in den umliegenden Orten bereits eine Feuerwehr gab. Am 26. Oktober 1904 stellte der Gemeindevorstand Barthel einen Antrag an die Kreishauptmannschaft zur Gründung einer freiwilligen Feuerwehr. Diesem Antrag wurde auch von der Behörde zugestimmt. Vom Gemeinderat wurde ein Gründungsausschuss gewählt, welcher die Gründung der freiwilligen Feuerwehr organisieren sollte. Im Gemeindeamt lag eine Liste aus, wo sich jeder interessierte Bürger zur freiwilligen Mitarbeit eintragen konnte. Als Stärke der Wehr legte man 50 Bürger fest. 58 Bürger aus allen Berufsschichten trugen sich in diese Liste ein, so wurde ausgelost, wer zunächst als Reserve galt.
Mannschaft von 1919
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FFWNaundorf
Herr Erbgerichtsbesitzer- Mädler als Hauptmann, 46 Stimmen
Herr Kaufmann - Hofmann als Stellvertretender Hauptmann, 17 Stimmen
Herr Expedient - Hennig als Feldwebel, 45 Stimmen
Am 09.04.1908 fand die Gründungsversammlung im damaligen Gasthof Klotzsche statt. Nachdem die Versammlung von Herrn Barthel eröffnet worden war, Wünsche des Gemeinderates bekannt gegeben und anschließend wurde gewählt. 50 Bürger wurden mit Handschlag vom Gemeindevorstand verpflichtet. Anschließend sind der Wehrleiter und seine Stellvertreter gewählt worden. Von 48 Stimmen erhielten:

Naundorf
Gründungslokal von 1908